Rund 70 Prozent aller 400 deutschen Brandopfer, die die deutsche Statistik jährlich zählt, sterben nachts zu Hause (laut Informationen der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de). Die Zahl beweist, dass der Brandschutz in den eigenen vier Wänden höchste Priorität haben sollte. Aber keine Sorge: Niemand muss seine Wohnung zur feuerfesten Burg umgestalten. Mit wenigen Maßnahmen lässt sich sehr viel erreichen.
Rauchmelderpflicht nun auch in Luxemburg
Der mit Abstand effektivste Brandschutzhelfer ist ein Rauchmelder. 95 Prozent aller Brandopfer sterben nämlich nicht an Brandwunden, sondern an einer akuten, häufig vermeidbaren Rauchgasvergiftung. Rauchgas besteht aus Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, Reizgasen und anderen Schadstoffen, die in die Lunge eindringen. Hat die Atemluft eine mindestens 10-prozentige Rauchgaskonzentration, führt dies bereits nach einer einzigen Minute zum Tod.
Seit Anfang 2020 besteht in Luxemburg die Pflicht, dass in jeder Wohnung zumindest ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Die nur handtellergroßen, batteriebetriebenen Geräte werden üblicherweise unter der Zimmerdecke montiert. Sie reagieren empfindlich, wenn Rauch aufsteigt oder wenn bestimmte Verbrennungsgase einen zu hohen Anteil an der Raumluft erreichen. Bei Gefahr alarmieren bzw. wecken sie die möglicherweise schlafenden Bewohner.
Wer sich genau um Aufhängung und Wartung der Brandmelder kümmern muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Größtenteils liegen diese Pflichten beim Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung.
Feuerlöscher für den Hausgebrauch
Für den Einsatz in Wohnung und Haus ist ein „Handfeuerlöschgerät“ (so die offizielle Bezeichnung) mit Schaum zu empfehlen. Gegenüber Wasserlöschern verfügen sie über eine bessere Löschleistung und lassen sich im Vergleich zu Pulverlöschern gezielter einsetzen, ohne die Einrichtung zu verunreinigen. Schaumlöscher sind also ein guter, auch für Laien geeigneter Kompromiss aus den verschiedenen Stärken und Schwächen der Feuerlöscher-Typen.
Im Optimalfall ist ein Feuerlöscher dort untergebracht, wo man ihn bei einem Feuer voraussichtlich leicht erreichen kann, zum Beispiel im Hausflur. Ist er dagegen im hintersten Winkel des Dachbodens oder des Kellers versteckt, nützt er im Ernstfall gar nichts. Gleiches gilt, wenn der Löscher nicht mehr funktionstüchtig ist. Gewerbebetriebe sind daher verpflichtet, ihre Feuerlöschgeräte mindestens alle zwei Jahre warten zu lassen – ein Intervall, der auch für private Löscher grundsätzlich zu empfehlen ist.
Ein Schaumlöscher mit einer Füllmenge von 6 Litern kann übrigens 20 bis 30 Sekunden lang Löschschaum abgeben. Das ist allemal genug, um jedes kleine Feuer zu ersticken. Sollte diese Füllmenge nicht ausreichen, ist es allerhöchste Zeit, außerhalb des Gebäudes auf die hoffentlich bereits alarmierte Feuerwehr zu warten…